Die Käufersuche kennt jeder. Was beim Hausverkauf in Wiesbaden danach passiert, überrascht die meisten Verkäufer: Zwischen Einigung und Schlüsselübergabe vergehen sechs bis zehn Wochen. Diese Seite erklärt, worauf Sie in welcher Reihenfolge warten.
Bis zur Einigung mit einem Käufer wissen die meisten Verkäufer, was passiert: inserieren, besichtigen, verhandeln. Danach beginnt eine Phase von sechs bis zehn Wochen, in der scheinbar nichts geschieht — und in der die meisten Rückfragen entstehen. Hier steht, was in dieser Zeit tatsächlich abläuft.
Kündigen Sie noch nichts, bevor das Geld da ist — weder Versicherungen noch Verträge für Strom und Wasser. Zwischen Beurkundung und Zahlung kann noch etwas dazwischenkommen, und ein ungedecktes Haus ist ein Risiko, das Sie nicht brauchen.
Sinnvoll ist dagegen: Löschungsunterlagen für alte Grundschulden bei Ihrer Bank anfordern (das dauert oft länger als gedacht), den Umzug planen und die Haushaltsauflösung terminieren, falls eine ansteht.
Der ganze Ablauf setzt einen realistischen Preis voraus. Was Ihre Immobilie in Ihrem Wiesbadener Stadtteil wert ist, leiten wir aus dem amtlichen Bodenrichtwert und der örtlichen Datenlage her — alle 26 Stadtteile im Vergleich. Wie der Verkauf davor abläuft, steht unter Immobilie verkaufen.
Rechnen Sie mit sechs bis zehn Wochen. Zwei Wochen entfallen allein auf die gesetzliche Wartefrist für den Notarentwurf, drei bis sechs Wochen auf die Finanzierungszusage des Käufers und noch einmal zwei bis vier Wochen von der Beurkundung bis zur Kaufpreiszahlung, weil vorher die Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen muss.
Weil das Gesetz es vorschreibt. Bei Beteiligung eines Verbrauchers soll der Entwurf des Kaufvertrags zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Absatz 2a Beurkundungsgesetz). Die Frist schützt die Seite, die den Vertrag nicht aufgesetzt hat, und lässt sich nicht durch Vereinbarung abkürzen.
Eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass Sie dieselbe Immobilie zwischendurch an jemand anderen verkaufen oder neu belasten. Erst wenn sie eingetragen ist, wird der Kaufpreis fällig — das ist der Grund, warum zwischen Notartermin und Geldeingang mehrere Wochen liegen.
Wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt hat. Voraussetzung ist üblicherweise: Auflassungsvormerkung eingetragen, Löschungsunterlagen für alte Grundschulden vorhanden, gegebenenfalls Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht. Erst danach zahlt der Käufer, meist binnen zwei Wochen.
Nach Zahlungseingang, nicht vorher — und das sollte so im Vertrag stehen. Machen Sie ein Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen und lassen Sie es von beiden Seiten unterschreiben. Das ist die einzige Absicherung gegen Streit über den Zustand und über Nebenkosten.
Beides der Käufer, das ist in Deutschland der Regelfall und steht so in fast jedem Vertrag. Sie tragen als Verkäufer die Kosten für die Löschung Ihrer eigenen Grundschulden — grob 0,2 % der eingetragenen Summe — und Ihren Anteil an der Maklerprovision.
Vier Angaben genügen. Wir melden uns telefonisch und nennen Ihnen eine Spanne mit Begründung — kostenlos und unverbindlich.
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